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Hallo ,

es gibt gute Nachrichten für Sie.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat den Erstattungsprozess für Reisende gestartet, die von den Insolvenzen der FTI Group betroffen sind.

Benötigen Sie Unterstützung* durch unsere Mitarbeiter(innen)?
*Wenn Sie den Erstattungsprozess in unseren Reisebüros in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie ca. 30min. Sie müssen Ihr mobiles Telefon (Telefonnummer welche bei Buchung angebegen wurde) mitführen. Sie erhalten im ersten Schritt eine SMS, ohne diese Verifizierung ist der weitere Prozess nicht möglich. Bitte beachten Sie unser Service-Entgelt in Höhe von 30€ zur Ausfüllhilfe.

Die nächsten Schritte im Erstattungsprozess

Zur Einreichung des Erstattungsantrags benötigen die Verbraucher folgende Unterlagen:
  1. die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH
  2. die Nachweise für auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen (Bank Zahlungsbeleg)
  3. den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein*
    (*Dieser wurde mit der Buchungsbestätigung übergeben)
Sie benötigen für den Erstattungsprozess 3 Nummern!
Auf Ihrer Buchungsbestätigung finden Sie die Buchungsnummer | Vorgangsnummer
Die 3-te Nummer ist die Agenturnummer des jeweilgen Reisebüros. Diese ist telefonisch bei uns zu erfragen!

Für Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen sollten, sind zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig. Der DRSF stellt dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Sie erhalten vom Veranstalter eine E-Mail in Ihrem Postfach zu der E-Mail Adresse welche bei Buchung
angegeben wurde.

Vorlage Beispiel, welche Nummern werden abgefragt.

DSRFormular
DRSF-Ablauf
Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Verbrauchern schnell den gezahlten Reisepreis erstatten (vgl. § 651r Absatz 1 Satz 1 BGB). Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und vollständig vonstatten geht. Von einem großen Teil der Pauschalreisekunden von FTI und BigXtra liegen die dazu erforderlichen Informationen für eine Rückerstattung vor. Diese Personengruppe wird aktuell vom DRSF kontaktiert, um den Erstattungsprozess starten zu können.
Der Erstattungsantrag kann anschließend über ein Online-Portal gestellt werden.

Alle weiteren Pauschalreisekunden von FTI und BigXtra erhalten demnächst die Möglichkeit, zunächst einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen. Diese Personen werden dafür vom DRSF zunächst auf dem Postweg kontaktiert, um anschließend ihren Aufnahmeantrag ganz einfach auf dem Online-Portal des DRSF stellen zu können.
https://drsf.reise/informationen-zum-erstattungsprozess-fti-group/

Erste Schritte ...

In einem ersten Schritt erhalten FTI-Kunden, von denen mindestens zwei Authentifizierungsfaktoren wie E-Mail-Adresse und Handynummer vorliegen, in den kommenden Tagen eine E-Mail vom DRSF.
Über den Link in dieser E-Mail gelangen sie zu einem Online-Portal, auf dem sie die Erstattung der auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen beantragen können. Für jede Reise ist nur ein Erstattungsantrag vorgesehen. Mitreisende werden daher vom DRSF nicht gesondert kontaktiert.

Abgesicherte Kunden von FTI Touristik und der BigXtra Touristik, deren Kontaktdaten dem DRSF bisher nicht vollständig vorliegen, erhalten in einem gesonderten Verfahren die Möglichkeit, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren und die Daten nachzureichen. Diese FTI-Kunden werden zunächst auf dem Postweg angeschrieben, um anschließend die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung durchzuführen.
Schritt 1: DRSF stellt Einstandspflicht fest
Wenn ein beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesicherter Reiseveranstalter einen Insolvenzantrag stellt, tritt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) sofort auf den Plan und bestätigt seine Einstandspflicht. Das heißt: Er schützt auftragsgemäß Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen bei der FTI Touristik GmbH und bei der BigXtra Touristik GmbH gebucht haben und von der Insolvenz betroffen sind.
Schritt 2: DRSF beginnt Unterstützung in den Reisegebieten
Umgehend unterstützt der DRSF die Pauschalreisenden in den Urlaubsgebieten, damit sie nach Möglichkeit ihren Urlaub wie geplant fortsetzen können. Hierbei arbeitet der DRSF eng mit den betroffenen Unternehmen, dem Insolvenzverwalter und weiteren Parteien zusammen und gibt Kostenübernahmeerklärungen ab. In Fällen bei denen der Urlaub nicht wie geplant fortgesetzt werden kann (z. B. weil Hotel- oder Flugkapazitäten nicht weiter zur Verfügung stehen), kümmert sich der DRSF um eine Umbuchung oder vorzeitige Rückreise.
Schritt 3: Der Erstattungsprozess wird vorbereitet
Sobald das jeweilige, von der Insolvenz betroffene Unternehmen die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt hat, kann der DRSF beginnen, die Buchungs- und Reisedaten auszuwerten und den Erstattungsprozess vorzubereiten.
Schritt 4: Der Erstattungsprozess beginnt
Dazu wird ein Online-Erstattungsportal geöffnet und die Kunden des insolventen Reiseanbieters werden durch den DRSF kontaktiert, um sich zu registrieren. Anschließend können sie die für die Erstattung von zusätzlichen Kosten während des Urlaubs oder von Anzahlungen vor Reisebeginn erforderlichen Daten erfassen und Dokumente hochladen.
Schritt 5: Der DRSF zahlt Erstattungen aus
Der DRSF prüft laufend die eingehenden Erstattungsanträge und zahlt berechtigte Ansprüche aus. Somit erhalten alle Kundinnen und Kunden, die Pauschalreisen bei einem von der Insolvenz betroffenen Veranstalter gebucht haben, ihr Geld zurück.

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